Gesellschaftsrecht

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform
Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage. Alles über die Gründung einer GmbH erfahren Sie hier:
gmbh-gruenden.notar.de

Firmenname
Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidungskräftiger Phantasiename sein, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist (z. B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister
Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura

Änderung der Firma

Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen

Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG

Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften

Vereine

Sie wollen einen Verein gründen, die Satzung ändern oder haben neue Vorstandsmitglieder bestellt und wollen diese zum Vereinsregister anmelden? Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Nähere Informationen zur Vereinsgründung, zur rechtlichen Organisation und zu Vereinsregisteranmeldungen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter
verein-gruenden.notar.de.

Einen Termin für Online-Anmeldungen zum Vereinsregister können Sie direkt unter online.notar.de vereinbaren. Für einen Termin vor Ort im Notariat können Sie gerne auf unsere Online-Formulare zurückgreifen. Gerne können Sie uns auch anrufen unter 02102 140 3-23.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Wenn Sie dazu fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren

Oder nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch wird sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.